1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Strandhotel Möwe abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelten Bedingungen ersetz werden. Diese AGB hangen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarung gesondert ausgehändigt.

2.  Abschluß des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtung ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war – bereitgestellt worden ist.

3. Reservierungen
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, so sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Strandhotel Möwe ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Strandhotel Möwe bestätigte Zimmer werden am  Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Das Strandhotel Möwe ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens des Strandhotels Möwe entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung  der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises sofort fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmaliger Aufforderung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen 7-3 Tage vor Reiseantritt  soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Strandhotel Möwe in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird.
Die Entgegennahme von  Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Strandhotel Möwe, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen; Voraussetzung ist, das das Strandhotel Möwe die Inverzugsetzung durch Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag 250,- € oder hält sich der Gast länger als sechs Tage im Hotel auf, so ist das Strandhotel Möwe berechtigt, jeweils einzelne Zwischenabrechnung zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlung
Das Strandhotel Möwe ist berechtigt, von einem Gast, der nicht reserviert hat, Vorauszahlung in Höhe des Übernachtungspreises bei Abschluß des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Das Strandhotel Möwe kann ohne jegliche Bestellannahme jeder Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornogebühren
In Fällen von Stornierungen der Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von dem Strandhotel Möwe angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für Logis der Gäste und/oder Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch das Strandhotel Möwe dem Gast berechnet:

– Stornierung zwischen einschließlich 30. und einschließlich 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung von 30 % der bestellten/reservierten Leistungen.

– Stornierung zwischen einschließlich 14. und einschließlich 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 60 % der bestellten/reservierten Leistungen.

– Stornierung zwischen einschließlich 7. und einschließlich 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 80 % der bestellten/reservierten Leistungen.

– Stornierungen innerhalb von 48 Stunden  vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 100 % der bestellten/reservierten Leistungen.

Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/reservierten Termin seitens des Strandhotels Möwe erzielt werden.

Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

8. Haftung
Für die Haftung des Strandhotel Möwe gelten §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vom Strandhotel Möwe, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9. Rücktritt durch das Hotel
a) Das Hotel kann nicht einseitig von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Ausnahmen sind höhrer Gewalt und Streik.

b) Das Hotel ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung dem Gast ein zumindest gleichwertiges Zimmer der zumindest gleichwertigen Preiskategorie zur Verfügung zu stellen.

10. Sonstige Bestimmungen
a) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Strandhotel Möwe und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Gerichtsstand ist das für den Erfüllungsort zuständige Amts- bzw. Landgericht.